Satzung des Kollegium zur Förderung der Schießtechnik im Bogensport (KFS)

Version 02062022

 

 

Allgemeines

 

§1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Kollegium zur Förderung der Schießtechnik im Bogensport e.V“ abgekürzt durch „KFS“.

Der Verein ist unter dem Aktenzeichen VRxxxxx im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamm eingetragen worden und trägt den Namenszusatz „e.V.“.

Der Verein hat seinen Sitz in Hamm (Nordrhein-Westfalen). Der Gerichtsstand ist Hamm.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2. Zweck

Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Bogensports.

Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht, den Bogensport in allen seinen

Erscheinungsformen mit Ausbildungs- und Prüfungskonzepten weiterzuentwickeln.

Als Orientierung dient der Deutsche Schützenbund

 

§3. Gemeinnützigkeit

Das KFS verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Es ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel des KFS dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Angemessene Aufwandsentschädigungen werden gezahlt.

 

§4. Tätigkeitsgrundsätze

Rechtsgrundlage des KFS sind diese Satzung und die Ordnungen, die er zur Durchführung

seiner Aufgaben beschließt. Die Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung und dürfen nicht im Widerspruch dazu stehen. Das Kollegium ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bogensportvereinen, Bogensportschulen sowie bogensporttreibende Abteilungen von Sportgemeinschaften und Individualmitglieder.

Das KFS ist politisch und konfessionell unabhängig. Es ist gegen jegliche Form der physischen und psychischen Gewalt.

 

§5. Aufgaben

Das KFS hat als Ziel die Aus- und Weiterbildung von Bogenschützen, Trainern und

Übungsleitern, sowie die Entwicklung von Prüfungssystemen zu fördern.

 

Mitgliedschaft

 

§6. Arten der Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder sind dem KFS beigetretene Bogensportvereine, Bogensportschulen und

Vereine mit bogensporttreibende Abteilungen. Passive Mitglieder sind natürliche Personen, zum Beispiel Bogensporttrainer oder andere Funktionäre aus der Bogensportwelt, die die Ziele des KFS unterstützen. Anträge auf Aufnahme sind schriftlich an den KFS Vorstand zu richten. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.

 

§7. Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. Die schriftliche Kündigung ist an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft endet ferner durch

a. Ausschluss aus dem KFS aus gewichtigem Grund, durch Beschluss der

Mitgliederversammlung

b. Auflösung.

c. Tod.

 

§8. Rechte und Pflichten

Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Kollegiums teilzunehmen.

Sie sind verpflichtet sich entsprechend der Satzung, den weiteren Ordnungen des Kollegiums sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten. Sie haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Näheres regelt die Finanzordnung.

 

§9. Stimmrechte

In den Mitgliederversammlungen und im Vorstand besitzt jedes aktives Mitglied eine

Stimme. Wenn mehrere Vertreter aus einem Verein an einer Mitgliederversammlung

teilnehmen, soll ein Vertreter als Stimmberechtigter ernannt werden.

Mitglieder des Vorstands besitzen jeweils eine Stimme. Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht, können sich jedoch inhaltlich an den Diskussionen beteiligen.

 

§ 10 Mitgliedsbeiträge

Von jedem Mitglied ist ein Jahresbeitrag zu zahlen, der jeweils am 1.1. eines Jahres im

Voraus fällig ist. Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Gebühren und Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

 


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